Veröffentlicht am 23.03.2022
Sultana Tafadar wurde zur „Queen’s Counsel“ - besonders qualifizierte Jurist*in - ernannt. Sie sagte in ihrem Statement: "There have been challenges in court, there have been challenges in the workplace in my previous chambers, but I'm glad to say that it is possible to overcome those challenges and it is possible - having the opportunities - it is possible to shine." (“Es gab Herausforderungen…bekommen wir hingegen die Möglichkeiten, können wir glänzen.“)
Im Vereinigten Königreich wurde bereits mit Raffia Arshad eine Richterin mit Kopftuch berufen und nun auch eine weitere Muslima mit Kopftuch an Obergerichten von der Queen zur Prozessanwältin ernannt, und zwar wegen ihrer herausragenden Fähigkeiten (siehe Links). Hingegen bei uns selbst Schülerinnen mit Hijab das Schulpraktikum verwehrt (siehe Link) – kind of lächerlich ?
https://www.itv.com/news/anglia/2022-03-22/first-hijab-wearing-criminal-barrister-calls-qc-appointment-surreal?fbclid=IwAR1m-08kuEIZ0qsI9lxFqFsOyQ9USBQ6WgBr7KYJ_cT10jOFNu4XXtKEtKI
https://metro.co.uk/2020/05/26/muslim-woman-becomes-first-hijab-wearing-judge-uk-12756639/
https://www.hessenschau.de/gesellschaft/praktikantin-in-ruesselsheim-abgelehnt-kann-ein-kopftuch-den-schulfrieden-stoeren,hijab-ruesselsheim-102.html